Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung

Die Keskiner Anwaltskanzlei in Istanbul, Türkei, und ihre erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung bieten umfassende rechtliche Beratung, um die beste Lösung zu finden. Aufgrund ihrer besonderen Expertise unterstützt die Kanzlei Ausländer, die in der Türkei eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung benötigen, mit maßgeschneiderter rechtlicher Beratung und Betreuung.

Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung sind zwei Begriffe, die häufig miteinander verbunden sind, aber unterschiedliche rechtliche Bedeutungen haben:

  1. Arbeitserlaubnis
    Eine Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung, die es einer ausländischen Person erlaubt, in einem Land zu arbeiten. Sie ist erforderlich, wenn jemand aus einem anderen Land in Deutschland oder einem anderen Land arbeiten möchte und nicht über die Staatsbürgerschaft des Landes verfügt. Die Arbeitserlaubnis kann befristet sein und ist oft an bestimmte Bedingungen wie die Art der Arbeit oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses gebunden.
  2. Aufenthaltsgenehmigung
    Eine Aufenthaltsgenehmigung (auch Aufenthaltsvisum oder Aufenthaltserlaubnis) ist ein rechtliches Dokument, das einer ausländischen Person das Recht gibt, sich für einen bestimmten Zeitraum in einem Land aufzuhalten. Sie ist nicht nur für die Arbeit, sondern auch für den Aufenthalt zu anderen Zwecken wie Studium, Familienzusammenführung oder Asyl erforderlich. In vielen Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Arbeitserlaubnis kombiniert werden, insbesondere wenn der Aufenthalt zum Zweck der Arbeit erfolgt.

Zusammengefasst:

  • Arbeitserlaubnis = Erlaubnis, in einem Land zu arbeiten.
  • Aufenthaltsgenehmigung = Erlaubnis, in einem Land zu leben und sich dort aufzuhalten.
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