Keskiner Anwaltskanzlei berät und betreut durch ihre Jahre lange Erfahrung Handelsgesellschaften im Bereich des Handelsrechts.
-Verfahren bei Unternehmensgründungen einschließlich der Aktingesellschaft, Geselllschaft mit beschränkter Haftung und anderen Unternehmensformen
– Verfahren von Versammlungen und Entscheidungen der Hauptversammlung und Aufsichtsrat
– Erhöhung und Reduzierung von Einlagen und Schadensersatzansprüche von Gesellschafter im Fall der Einlagenerhöhung
– Fusion und Übernahmen
– Vertragsgestaltung und Problemlösungen bei Vertragsverletzungen
– Aufnahme der Tätigkeit bei ausstehenden Forderungen, Auswertung aller Vermögenswerte des Schuldners, Verpfändung der Vermögenspositionen, Veräußerung des Vermögens des Schuldners und schließlich die Einziehung von Forderungen
– Wertpapiergeschäfte
– Erstellung von Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
– Insolvenz- und Auflösungsvefahren