Wirtschafts- & Gesellschaftsrecht

Wirtschafts- & Gesellschaftsrecht

Keskiner Anwaltskanzlei berät und betreut Handelsgesellschaften dank ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts.

  • Gründungsverfahren von Unternehmen, einschließlich Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderen Unternehmensformen
  • Durchführung von Versammlungen und Beratung zu Entscheidungen der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats
  • Erhöhung und Reduzierung von Einlagen sowie Schadensersatzansprüche der Gesellschafter im Fall von Einlagenerhöhungen
  • Fusionen und Übernahmen
  • Vertragsgestaltung und Lösung von Problemen bei Vertragsverletzungen
  • Durchführung von Maßnahmen bei ausstehenden Forderungen, Bewertung der Vermögenswerte des Schuldners, Verpfändung von Vermögenspositionen, Veräußern von Vermögenswerten des Schuldners und schließlich die Einziehung von Forderungen
  • Wertpapiergeschäfte
  • Erstellung von Arbeitsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Insolvenz- und Auflösungsverfahren

Das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen und Prozesse, die mit Unternehmen und deren wirtschaftlichen Aktivitäten zu tun haben. Es behandelt Themen wie die Gründung von Unternehmen, ihre interne Struktur, die Beziehungen zu den Gesellschaftern, die Auflösung von Gesellschaften, Fusionen und Übernahmen sowie die Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen. Es geht auch um die Regelung von rechtlichen Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und deren Gesellschaftern oder Geschäftspartnern, einschließlich der Haftung, Schadensersatz und Insolvenzverfahren.

Konkret umfasst das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht unter anderem:

  • Unternehmensgründung und -struktur (z. B. Aktiengesellschaften, GmbHs)
  • Regelungen zu Hauptversammlungen und Aufsichtsräten
  • Erhöhung und Reduzierung von Gesellschaftseinlagen
  • Fusionen und Übernahmen (M&A)
  • Vertragsrecht, einschließlich Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen
  • Forderungsmanagement, inklusive der Einziehung von offenen Forderungen
  • Wertpapiergeschäfte
  • Arbeitsrechtliche Regelungen, insbesondere Arbeitsverträge
  • Insolvenzverfahren und Unternehmensauflösungen

 

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